Mit unserer Beratung rund um das Schadenersatzrecht sind Sie auf der sicheren Seite.
Ihr Partner für Schadenersatzrecht in Oberwart im Burgenland
Das Schadenersatzrecht regelt, wann eine Person einen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber einer anderen Person hat. Ganz egal, ob Sie der Geschädigte sind oder jemand gegen Sie Schadenersatzansprüche erhebt: Wir beraten kompetent und übernehmen Ihre Vertretung vor Gericht und Behörden!
Individuelle Beratung durch Ihren Anwalt
Im Bereich des Schadenersatzrechts vertreten wir Sie beispielsweise bei Klagen auf Schmerzensgeld, nach Unfallschäden oder in Fällen von Arzt- oder Amtshaftung. Voraussetzung für einen Anspruch auf Schadenersatz ist dabei grundsätzlich, dass die Handlung des Schädigers für den Schaden ursächlich gewesen ist und überdies rechtswidrig und schuldhaft gehandelt wurde. Mit unserer umfassenden Praxiserfahrung beraten wir Sie auf Basis der aktuellen Gesetzeslage!
Abwehr und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Als Ihr Anwalt informieren wir Sie nicht nur rund um alle Ihre Fragen zum Schadenersatzrecht, sondern übernehmen auch die Erstellung von Rechtsgutachten. Darüber hinaus sind wir Ihr Partner für die Abwehr bzw. Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen vor Gericht. Kontaktieren Sie uns, um einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch zu vereinbaren!